Behandlungskosten
Private Krankenkassen, Beihilfe und Zusatzversicherungen
Private Krankenkassen oder die Beihilfe für Beamte erstatten in den meisten Fällen einen guten Teil der Kosten für Behandlung und Medikamente. Dies gilt auch für Zusatzversicherungen bei gesetzlichen Krankenkassen. Die jeweilige Höhe der Erstattung fällt jedoch unterschiedlich aus und hängt u.a. ab von der Art Ihres Tarifs, den Höchstsätzen für die verschiedenen Leistungen und einer eventuellen Selbstbeteiligung.
Die Rechnungen stelle ich auf Basis der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), so können Sie diese direkt bei Ihrer Versicherung einreichen.
Gesetzliche Krankenkassen
Momentan übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen leider keine Behandlungskosten von Heilpraktikern. Allerdings kann gibt es erste Zeichen dafür, dass sich dies in nächster Zeit ändern wird. So übernimmt die IKK Südwest als erste gesetzliche Krankenkasse seit Oktober 2013 Homöopathie-Leistungen auch für gesetzlich Versicherte – wenn auch vorerst nur in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland.
Was Sie hier momentan als gesetzlich Versicherte/r tun können: Schreiben Sie Ihrer Krankenkasse und fordern Sie diese auf, in Zukunft ebenfalls Kosten für Heilpraktiker zu erstatten – schließlich geht es um Ihre Gesundheit!