Kosten

Behandlungskosten

Private Krankenkassen, Beihilfe und Zusatzversicherungen

Private Krankenkassen oder die Beihilfe für Beamte erstatten in den meisten Fällen einen guten Teil der Kosten für Behandlung und Medikamente. Dies gilt auch für Zusatzversicherungen bei gesetzlichen Krankenkassen. Die jeweilige Höhe der Erstattung fällt jedoch unterschiedlich aus und hängt u.a. ab von der Art Ihres Tarifs, den Höchstsätzen für die verschiedenen Leistungen und einer eventuellen Selbstbeteiligung.

Die Rechnungen stelle ich auf Basis der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), so können Sie diese direkt bei Ihrer Versicherung einreichen.

Gesetzliche Krankenkassen

Momentan übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen leider keine Behandlungskosten von Heilpraktikern. Allerdings kann gibt es erste Zeichen dafür, dass sich dies in nächster Zeit ändern wird. So übernimmt die IKK Südwest als erste gesetzliche Krankenkasse seit Oktober 2013 Homöopathie-Leistungen auch für gesetzlich Versicherte – wenn auch vorerst nur in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

Was Sie hier momentan als gesetzlich Versicherte/r tun können: Schreiben Sie Ihrer Krankenkasse und fordern Sie diese auf, in Zukunft ebenfalls Kosten für Heilpraktiker zu erstatten – schließlich geht es um Ihre Gesundheit!

Anzahl und Dauer der Therapiesitzungen

Die Dauer und Anzahl der einzelnen Therapiesitzungen sind von den jeweiligen Beschwerden abhängig. Nach dem Erstgespräch kann ich eine erste Einschätzung vornehmen, so dass Sie die ungefähre Länge der Therapie und damit auch die Kosten abschätzen können.

Terminabsagen

Um die Wartezeit für Sie so gering wie möglich zu halten, halte ich den mit Ihnen abgestimmten Termin exklusiv für Sie frei. Sollte Ihnen etwas dazwischenkommen, so dass Sie den Termin verschieben müssen, sagen Sie mir bitte mindestens 24 Stunden (Arbeitstag) vorher telefonisch oder per E-Mail Bescheid, damit auch ich dies entsprechend planen kann. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen ansonsten 50% der Kosten in Rechnung stellen muss.

Psychotherapie und Coaching

Während privates und berufliches Coaching umsatzsteuerpflichtig sind, ist Psychotherapie als Heilbehandlung umsatzsteuerfrei. Die eingesetzten Methoden (kognitive und imaginative Verfahren, Gesprächs- bzw. Verhaltenstherapie) sind hier überlappend. Der wesentliche Unterschied ist das Anliegen - bei der Psychotherapie geht es um die Behandlung einer krankhaften Störung, die in Form eines Krankheitscodes nach ICD-10 ausgedrückt werden kann, z.B. Angststörungen, Phobien oder Zwangshandlungen. Coaching ist eine Begleitung bei beruflichen oder privaten Themen ohne Krankheitswert, für die bessere oder neue Lösungen entwickelt werden sollen, z.B. Stärkung des Selbstbewusstseins, angemessenes und souveränes Verhalten in Konfliktsituationen, Auf- und Ausbau von Führungsqualität.

Private Krankenkassen, Beihilfe und Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen übernehmen i.d.R. weder Kosten für Psychotherapie noch Coaching beim Heilpraktiker.

Preise (Stand Januar 2018)

  • Die Kosten beziehen sich auf den Behandlungsfall, durchschnittlich betragen sie 75 EUR/60 Minuten (anteilig bei kürzeren Terminen). Dies gilt auch für Beratung per Telefon oder E-Mail
  • Hausbesuche sind abhängig von der Anfahrt, für diese kommen zusätzlich zur Behandlung 35 EUR je 60 Minuten hinzu

Heilbehandlungen sind generell umsatzsteuerbefreit.

Naturheilpraxis Markus Maier

Mörikestraße 19, 74177 Bad Friedrichshall / Heilbronn (Bahnhof Kochendorf)
Tel: 07136 / 706 35 65 | Download Visitenkarte